Verbot des Tages

„Mit Kunst am Bau wird eine Verpflichtung insbesondere des Staates als Bauherrn verstanden, aus seinem baukulturellen Anspruch heraus einen gewissen Anteil – meist um die 1 % – der Baukosten öffentlicher Bauten für Kunstwerke zu verwenden.“ Aber ohne entsprechende Verbote ist das alles nichts.

Verbot des Tages