„Mit Kunst am Bau wird eine Verpflichtung insbesondere des Staates als Bauherrn verstanden, aus seinem baukulturellen Anspruch heraus einen gewissen Anteil – meist um die 1 % – der Baukosten öffentlicher Bauten für Kunstwerke zu verwenden.“ Aber ohne entsprechende Verbote ist das alles nichts.
![](https://www.verbote.gallery/wp-content/uploads/2014/08/verbot_97.jpg)