Das Hantieren mit offenem Licht und Feuer (Kerzen, Propangas-, Benzin-, und Spirituskocher etc.) ist aus feuerpolizeilichen Gründen verboten.
Das Hantieren mit offenem Licht und Feuer (Kerzen, Propangas-, Benzin-, und Spirituskocher etc.) ist aus feuerpolizeilichen Gründen verboten.