TABAK RAUCHEN AUF ÖFFENTL. STRASSEN IST VERBOTEN
„Ueber das Verboth in der Stadt alhier auf öffentl. Strassen Tabak zu rauchen,
wird den Polizey DInnern alhier neuerdings bedeutet, sich mit Bürgern in keinen
Wortwechsel einzulassen, sondern ihnen dieses Verbot mit Anständigkeit zu
sagen. Jene nun, die dagegen ihnen Grobheiten erzeigen, sollen sogleich hier
angezeigt werden, damit sie gesetzmäßig bestraft werden sollen. Den Polizey
Diennern ist alle unanständige Behandlung aufs strengste untersagt, jedoch
denselben Genugthuung zugesichert, wenn sie in ihren Amtsverrichtungen beleidigt
werden.“
(Quelle: Ratsprotokoll, 14.Juli 1815)

